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Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines: Die nachstehenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten, soweit nicht schriftlich Abweichungen vereinbart werden, für sämtliche, von der WATTS Insulation GmbH, Finkensteinerstrasse 7, A-9585 Gödersdorf, (kurz Verkäufer genannt) Firmenbuchnummer:.
FN 199010 m, getätigten Lieferungen und Leistungen. Irgendwelche Zusagen
oder Nebenabreden von unseren Angestellten oder selbständigen Vertretern,
die über diese allgem. Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen
zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter
haben keine Abschlussvollmacht. Anders lautende Einkaufsbedingungen
des Bestellers gelten nicht als Vertragsbestandteil, soweit dies nicht
schriftlich von uns akzeptiert wurde. Alle unsere Offerte sind hinsichtlich
Preis, Menge, Liefertermin freibleibend und werden erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung im Rahmen der darin ausdrücklich
von uns bestätigten Vertragspunkte Bestandteil des Kaufvertrages.
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind bis zu
ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich, ebenso Angaben in Prospekten,
Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen etc. Darin enthaltene
oder stillschweigend vorausgesetzte Zulassungen, Norm-Prüfungen, techn.
Daten, Eigenschaften, Anwendungs- und Leistungsbeschreibungen, Anleitungen
sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen, als
die schriftliche Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug nimmt. 2. Erfüllungsort
und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort gilt,
falls nicht anders vereinbart, die Verladestelle; für die Zahlung
der Sitz des Verkäufers. Es gilt stets Österreichisches Recht. Als
Gerichtsstand gilt das zuständige Handelsgericht des Verkäufers als
vereinbart. 3. Lieferung: Unsere Lieferfristen
und - Termine gelten nur annähernd; sie sind nur dann verbindlich,
wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt haben.
Weiters haften wir im Falle von Behinderung durch höhere Gewalt bei
uns oder unseren Vorlieferanten, insbesondere durch Betriebsstörungen,
Streiks, Rohstoff- und Warenmangel nicht für die Einhaltung der Lieferfrist.
Sind wir mit einer Lieferung in Verzug, kann der Besteller nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist von nicht erfüllten Teilen des Vertrages
zurücktreten. Gleichermaßen behalten wir uns in diesen Fällen vor,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des
Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu Last. Teillieferungen sind zulässig. Bei Aufträgen
auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit dem, auf das Einlangen des Abrufes
folgenden Arbeitstag (Mo-Fr). Aus transport- und produktionstechnischen
Gründen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu
5% vor. Nimmt der Käufer die Ware auch nach Setzung einer Nachfrist
nicht ab, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Retourware wird nur nach vorheriger Rücksprache
und gegen 15% Manipulationsgebühr und Retour-Frachtkosten-Übernahme
durch den Käufer akzeptiert. Retournahme ausnahmslos mit bestätigtem
WATTS Insulation-Retourschein, Sonderprodukte- bzw. -Fertigungen können
nicht zurückgenommen werden. 4. Versand-Gefahrenübergang-Annahmeverzug: Der Versand erfolgt
wenn nicht anders vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Käufers
ab Lagerort der Ware. Mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer
(Post, Bahn, Spediteur, usw.) geht die Gefahr auf den Käufer über
(gilt auch für Lieferungen, bei denen der Verkäufer gemäß der Vereinbarung
die Fracht bezahlt). Die Entlastung der Transportmittel am Bestimmungsort
hat der Käufer bzw. der Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfe ohne
Verzug auf seine Kosten und Gefahr durchzuführen. Paletten, die nicht
ausdrücklich als Einwegpaletten definiert sind, sind entweder sofort bei Lieferung
vollständig zu tauschen oder andernfalls innerhalb von 2 Wochen auf
Kosten des Käufers an uns unbeschädigt zu retournieren. Andernfalls
erfolgt die Verrechnung an den Käufer zu den aktuellen Gestehungspreisen.
Ebenso treffen den Käufer alle, aus seinem Verschulden angelaufenen
kausalen Mehrkosten (Wagenstandsgeld, Kfz-Standgelder u. dgl.). Wir
liefern, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unabgeladen.
Von uns organisierte LKW´s müssen max. innerhalb von 2 Std. ab Eintreffen
am Entladeort entladen werden. Bei Überschreiten dieser Zeitspanne
verrechnen wir an den Warenempfänger die entstandenen Stehzeiten &
sst. Kosten lt. Spediteurrechnung weiter. Wird die Erfüllung des Auftrages
durch Verschulden des Käufers bzw. seines Erfüllungsgehilfen vereitelt,
so kann der Verkäufer entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
fordern oder vom Vertrag zurücktreten. Mehrkosten können zusätzlich
in Rechnung gestellt werden (Lagerung, Transport, Notverkauf). 5. Gewährleistung-Mängelrügen-Fristen: Maßgebend für die Beurteilung
der Ware ist ihr Zustand beim Versand am Erfüllungsort. Offene Mängel
hat der Käufer dem Verkäufer bei Übernahme unverzüglich schriftlich
auf dem Lieferschein oder Frachtbrief anzuzeigen. Die Ware ist vom
Käufer bei der Übernahme auch auf ihre Eignung hin zu untersuchen.
Bei Schlecht- oder Falschlieferung ist die Be- und Verarbeitung bzw.
Weiterveräußerung zu unterlassen. Dem Verkäufer muss jedenfalls vor
der Verarbeitung der Ware Gelegenheit zur Überprüfung geboten werden. Andernfalls ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen. Transportschäden oder Mindermengen der Ware hat grundsätzlich
der Spediteur oder Frachtführer zu verantworten. Voraussetzung für
eine Gewährleistung ist die Einhaltung der, vom Verkäufer schriftlich
bekannt gegeben Hinweise betreffend Lagerung, Verarbeitung, etc. bzw.
der in dem einschlägigen Normen und Regelwerken festgelegten Richtlinien.
Sämtliche, in den Dokumentationen des Verkäufers gegebenen Verarbeitungshinweise
entsprechen aktuellen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie stellen jedoch
keine Zusicherung im Rechtsinne dar
und werden nicht Inhalt eines Kaufvertrages. Bei der Anwendung sind
stets die speziellen Bedingungen, sowohl in bauphysikalischer, bautechnischer
und baurechtlicher Hinsicht zu beachten. Eine Gewährleistung aus der
Beratung wird grundsätzlich ausgeschlossen. 6. Haftung: Die Haftung für verschuldeten
Schaden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Gewährleistung umfasst nur die reine Schadenserhebung (Ersatzlieferung)
und ist mit der Höhe des Auftrages limitiert. Der Verkäufer haftet
nicht für die Erfüllung besonderer Vorschriften sowie für Einfuhrlizenzen
und Zulassungen innerhalb Österreichs, soweit sie nicht vertraglich
ausdrücklich vereinbart wurden. Die Ersatzpflicht für die aus dem
Produkthaftungsgesetz resultierenden Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche,
die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ist ausgeschlossen.
Schadenersatz, insbesondere wegen Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzung
und Mangelfolgeschäden steht dem Käufer nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zu. Sofern von uns nicht
ausdrücklich schriftlich anerkannt, verjähren Schadenersatzansprüche
innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. 7. Preis und
Zahlung: Die Preise sind freibleibend
und beziehen sich auf die jeweils gültige Preisliste des Verkäufers
bzw. auf den Auftrag/Kaufvertrag. Sie gelten, wenn nicht anders vereinbart
ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer
in gesetzlicher Höhe. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach
Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren
wesentlich, so werden sich Lieferer und Besteller über eine Anpassung
der Preise verständigen. Wir sind bei neuen Aufträgen (Anschlußaufträgen)
nicht an die vorhergehenden Preise gebunden. Die Zahlung hat innerhalb
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum für den Verkäufer spesenfrei netto
ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 3% Skonto. Skonti werden
nur dann gewährt, wenn keine überfälligen Forderungen bestehen. Die
telefonisch oder mündlich vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten
dann nicht, wenn eine, bei Neukunden jeweils durchzuführende Bonitätsprüfung
eine offene Belieferung nicht zulässt. In diesem Fall liefern wir
ausschließlich gegen Bar- oder Scheckzahlung bei der Übernahme der
Ware. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank
sowie Mahnspesen in der Höhe von ÖS 150,- pro Mahnung verrechnet.
Gegenforderungen können mit dem Rechnungsbetrag nicht aufgerechnet
werden. Bei Wertänderung der Währung gilt als Rechnungsbetrag der
Geldwert am Tage der Rechnungslegung. Wechsel werden nur nach Vereinbarung
mit Regressverzichtserklärung der involvierten Bank(en) und dann ausschließlich
zahlungshalber angenommen, wobei alle mit der Verwertung des Wechsels
verbundenen Kosten und Gebühren zu Lasten des Käufers gehen. Tritt
nach erfolgreicher Lieferung bzw. Teillieferung eine wesentliche Verschlechterung
in der Vermögensanlage des Käufers ein, wird die Rechnung sofort fällig.
Vereinbarte, erreichte Boni können nicht gegen offene Forderungen
vom Verkäufer gegenverrechnet werden, solange sich der Käufer mit
1 oder mehreren Posten im Rückstand befindet. 8. Eigentumsvorbehalt: die Waren werden ausschließlich
unter Eigentumsvorbehalt geliefert und gehen erst nach vollständiger
Bezahlung in das Eigentum des Käufers über. Im Falle der Verarbeitung
der Ware zu einer neuen Sache oder bei Verbindung der Ware mit einer
Hauptsache erwirbt der Verkäufer auf diese weise Miteigentum an der
neuen Sache oder an der Hauptsache solange der Eigentumsvorbehalt
wirksam ist. Veräußert der Käufer Vorbehaltware auf Kredit, so gelten
die daraus sich ergebenen Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung,
als an den Verkäufer abgetretenen, ohne dass
es noch eine gesonderte Abtretungserklärung bedarf. Bei Zahlung mittels
Wechsel bleibt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung
des Wechsels zu Gunsten des Verkäufers bestehen. Die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber
übereignen. 9. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die in zulässiger Weise deren Zweck am nächsten kommt.
Informationspflicht lt. E-Commerce-Gesetz 2002: |
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